Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der EuroPos GesmbH
1. Geltung
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten zwischen EuroPos GesmbH (in der Folge „EuroPos“) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2 Diese AGBs gelten für beidseitig unternehmerische Geschäfte und finden keine Anwendung auf Vertragspartner, welche Konsumenten iSd Konsumentenschutzgesetzes sind.
1.3 Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf www.europos.at.
1.4 EuroPos kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung ihrer AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn EuroPos ihnen nach Eingang nicht ausdrücklich widerspricht. Bloße Auftragserfüllung gilt demnach ausdrücklich nicht als Vereinbarung von AGB des Kunden bzw. Bestätigung eines möglichen Ausschlusses durch den Kunden. Einseitig kann demnach von den AGB von EuroPos nicht abgewichen werden.
2. Angebote, Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls kann EuroPos zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er per E- Mail/telefonisch über neue Funktionen und Wartungsservices von EuroPos informiert wird. Dieses Einverständnis ist jederzeit widerrufbar.
2.5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich.
3. Preise
3.1. Preisangaben sind nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung sind vom Kunden zu tragen. Eine Verpackung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Bestandteil des Auftrags.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Wird EuroPos gesondert und im Zuge der Auftragserfüllung dafür beauftrag, so ist dies entsprechend Punkt 3.2. dieser AGB entsprechend angemessen zu vergüten.
3.5. EuroPos ist berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag,
Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc., welche seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern sich EuroPos nicht im subjektiven Schuldnerverzug befindet.
3.6. Im Fall der Preisanpassung ist der Kunde berechtigt, nach vorhergehender Mitteilung eine Änderungskündigung vorzunehmen. Der Kunde wird über diese Möglichkeit gesondert mit der Mitteilung der Tarifanpassung informiert.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.8. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden entsprechend Punkt
3.2. gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Beigestellte Ware durch den Kunden
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, ist EuroPos berechtigt, dem Kunden 5 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
5. Leistungsspektrum für EuroPos DiSi Cloudkunden – MagicINFO
5.1. EuroPos bietet die Möglichkeit, durch EuroPos zur Verfügung gestellter Hardware Zugang zum MagicINFO™ Server von Samsung Electronics Co., LTD, über die DiSi Cloud von EuroPos zu erhalten.
5.2. Der Abschluss eines Vertrages erfolgt über telefonische, per E-Mail oder Kontaktformular erfolgte Anfrage des Kunden, darauffolgender schriftlicher Angebotslegung durch EuroPos sowie Bestätigung dieses Angebots durch den Kunden mittels Unterschrift. Mit Übermittlung der Annahme des Anbots durch den Kunden erfolgt der Abschluss des Vertrages. EuroPos behält es sich vor, in der Folge eine entsprechende Anzahlungsrechnung an den jeweiligen Kunden zu übermitteln; die Verpflichtung des Kunden zur Leistung der Anzahlung entsprechend Punkt 6.1. besteht jedoch generell und ist nicht von der Übermittlung einer Anzahlungsrechnung abhängig. Das Fernabsatzgesetz bzw. Konsumentenschutzgesetz findet aufgrund des beidseitig unternehmensbezogenen Geschäfts keine Anwendung.
5.3. Zu unterscheiden sind folgende Leistungsspektren für DiSi Cloudkunden:
a. MagicINFO™;
b. MagicINFO™ Author;
c. MagicINFO™Server;
d. MagicINFO™ Player;
e. MagicINFO™ Add-ON.
5.4. Die Kosten für den Kunden variieren je nach gebuchtem Vertrag. Zur Auswahl stehen hierbei sowohl Nutzungs- als auch Wartungsverträge. Die genaue Kostenaufschlüsselung wird durch schriftliche Mitteilung nach erfolgter Anfrage an EuroPos mitgeteilt.
5.5. Der MagicINFO™ von Samsung bildet hierbei die Software, welche durch die Kunden gem. ihren Anforderungen individualisiert werden kann. Der Kunde selbst ist demnach für den Inhalt, welcher mittels der Software von MagicINFO™ übertragen wird, selbst verantwortlich.
5.6. Der Kunde hat mittels personalisierter Einstellung die Möglichkeit, über die Software eigene Inhalte in die DiSi Cloud, betrieben durch EuroPos, zu laden und diese sodann eigens konzipiert über die zur Verfügung gestellte Hardware abzuspielen.
5.7. Nach erfolgter Konfigurierung der gewünschten Anzeige ist ein weiterer Zugang zum MagicINFO™ Server lediglich für den Fall geboten, als der Kunde eine Änderung seiner Werbeanzeige vornehmen will. Die reguläre Nutzung der Inhalte erfolgt daher über die DiSi Cloud von EuroPos.
5.8. Die Nutzung der Software erfolgt gem. den Bestimmungen des Endbenutzer- Lizenzvertrags für das Software-Produkt MagicINFO™ Server von SAMSUNG ELECTRONICS. Nach Abschluss eines Vertrages über eines der unter Punkt
5.3. genannten MagicINFO™ -Angebote erhält der Kunde diese Bestimmungen zur Kenntnisnahme. Der Kunde erklärt sich mit diesen Bestimmungen ausdrücklich einverstanden und haftet für einen entgegen den Bestimmungen getätigten Gebrauch der MagicINFO™ Software.
5.9. Der Kunde ist für den Inhalt der in der DiSi Cloud von EuroPos gespeicherten Daten selbst verantwortlich. Insbesondere bestätigt der Kunde, dass die Speicherung der durch den Kunden gewählten Inhalte in der DiSi Cloud von EuroPos bzw. deren Darstellung über die Hardware nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Der Kunde hält EuroPos für sämtliche Anspruche, resultierend aus der Verletzung von Rechten Dritter aufgrund der Nutzung, Speicherung und Darstellung der gewählten Inhalte, schad- und klaglos.
5.10. Im Falle einer mangelhaften oder temporär fehlenden Darstellung der gewählten Inhalte haftet EuroPos nicht für einen dadurch etwaig entstanden Schaden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Kunden. In einem solchen Fall hat sich der Kunde schriftlichen EuroPos zu wenden, damit dieser einen etwaigen Mangel schnellstmöglich beheben kann.
5.11. Neben der Nutzung der MagicINFO™-Software steht dem Kunden die Möglichkeit eines Abschlusses eines entsprechenden Wartungsvertrages offen.
5.12. Im Fall des qualifizierten Zahlungsverzugs des Kunden ist EuroPos berechtigt, nach erfolgter Mahnung und einer Nachfristsetzung von einer Woche die vertraglich vereinbarten Leistungen (Nutzung bzw. Wartung der DiSi Cloud bzw. die damit einhergehende Nutzung der MagicINFO™-Software) einzustellen.
5.13. Im Fall der Kündigung durch den Kunden erfolgt die Einstellung der Leistung seitens EuroPos nach Ablauf der Kündigungsfrist zum Ende des Vertrages.
6. Zahlung
6.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
6.2. Die Berechtigung zu einem Kontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
6.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
6.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug und verstreicht auch die Nachfristsetzung für die Leistung des Kunden ergebnislos, so ist EuroPos berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, sodass mangels schriftlicher Bekanntgabe des Widerspruchs zu diesem Punkt, eine einvernehmliche Kompensationsvereinbarung vorliegt.
6.5. EuroPos ist im Fall von gravierenden Gefährdungen legitimer Interessen (etwa wie unter Punkt 6.4. beschrieben) berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
6.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist und mangelnder Leistung trotz Mahnung, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
6.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an EuroPos zu ersetzen.
6.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
7. Bonitätsprüfung
7.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen. Hierzu wird auf Punkt 9. dieser AGB (Datenschutz) sowie der Datenschutzerklärung auf der Website von EuroPos verwiesen.
8. Kündigung
8.1 EuroPos ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere:
a) Wenn der Kunde gegen vertragliche (inkl. AGB) oder gesetzliche Regeln, behördliche Vorschriften oder diese AGB verstößt;
b) wenn der Kunde Handlungen setzt, die für EuroPos nachteilige oder gegen guten Sitten sowie den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat.
8.2. Im Fall des qualifizierten Zahlungsverzugs des Kunden ist EuroPos berechtigt, nach erfolgter Mahnung und einer Nachfristsetzung von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
8.3. EuroPos ist in diesen Fällen berechtigt, entweder hinsichtlich des gesamten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile zurückzutreten.
9. Mitwirkungspflichten den Kunden
9.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung entsprechend dem angenommenen Anbot beginnt, sobald
a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind,
b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche auf Anfrage gerne mitgeteilt werden) geschaffen hat,
c) die vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen geleistet wurde, sowie
d) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere jene in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
9.2. Der Kunde ist bei durchzuführenden Montagen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nach Ankunft es Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann. Sämtlicher Zeitverlust, welcher dem Kunden zuzurechnen ist, wird gem. Punkt 3 verrechnet.
9.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese können gerne bei EuroPos erfragt werden.
9.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
9.5. Der Kunde hat EuroPos für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche und versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
9.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
9.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von EuroPos herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
9.8. Sollte der Kunde Zweifel an der Kompatibilität der technischen Anlagen mit den Werken von EuroPos haben, so steht es diesem frei, EuroPos mit einer gesondert zu vergütenden Überprüfung zu beauftragen. Mangels einer solchen muss EuroPos nicht davon ausgehen, dass Zweifel an Kompatibilität, Zustand und Betriebsfähigkeit bestehen.
9.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen.
9.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei EuroPos angefragt werden.
9.11. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist diesbezügliche eine Haftung seitens EuroPos ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden.
9.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung von EuroPos abzutreten.
10. Leistungsausführung
10.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte und lediglich geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
10.2. Kommt es nach Auftragserteilung – aus nicht der EuroPos zurechenbaren Gründen – zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- /Leistungsfrist um einen der Änderung angemessenen Zeitraum.
10.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Das vereinbarte Entgelt erhöht sich bei Bestätigung der abgeänderten Leistungsfrist durch EuroPos im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand.
10.4.
10.5. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
11. Liefer- und Leistungsfristen
11.1. Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für EuroPos verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
11.2. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden
11.3. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und durch Zulieferer von EuroPos verschuldeter Verzögerung oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von EuroPos liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. Eine entsprechende Verzögerung wird dem Kunden jedoch binnen angemessener Frist mitgeteilt werden.
11.4. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 9, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
11.5. EuroPos ist berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 5% des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
11.5. Beim Verzug durch EuroPos gelten die gesetzlichen Regelungen, sodass der Kunde lediglich nach erfolgter Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Brief unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts vom Vertrag zurücktreten kann.
12. Gefahrtragung und Versendung
12.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereitgehalten wird oder diese bzw Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.
12.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Über schriftlichen Wunsch des Kunden verpflichtet sich EuroPos auf dessen Kosten eine Transportversicherung abzuschließen.
12.3. EuroPos ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen.
12.4. Für die Sicherheit der durch EuroPos angelieferten und am Leistungsort gelagerten / montierten Materialien und Geräte ist der Kunde verantwortlich. Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
13. Annahmeverzug
13.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf EuroPos bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern diese im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen werden kann.
13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden ist EuroPos ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware einzulagern, wofür eine Lagergebühr gemäß Punkt 11.5 zusteht.
13.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag steht EuroPos ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 5 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu.
13.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1. Die von EuroPos gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von EuroPos.
14.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und EuroPos der Veräußerung zustimmt. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits ab Zeitpunkt der Zustimmung an EuroPos abgetreten.
14.3. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung der Kaufpreisforderung an EuroPos anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem EuroPos alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
14.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes der Standort der Vorbehaltsware betreten werden darf. Dies unter entsprechender rechtzeitiger Ankündigung.
14.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten resultierend aus schuldhaften Verhalten (z.B. Annahmeverzug, Weiterveräußerung ohne Zustimmung) trägt der Kunde.
14.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
14.7. Die zurückgenommene Vorbehaltsware darf durch EuroPos freihändig und bestmöglich verwertet werden.
14.8. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf der Leistungs-
/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das vorbehaltene Eigentum von EuroPos hinzuweisen und EuroPos unverzüglich zu verständigen.
15. Schutzrechte Dritter
15.1. Für Liefergegenstände, welche nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) hergestellt werden, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass bei Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
15.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so ist EuroPos berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer das Fehlen der Ansprüche ist offenkundig.
15.3. Ebenso kann EuroPos den Ersatz von aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
15.4. EuroPos ist berechtigt, für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse vom Kunden zu verlangen, sofern dieser seine Obliegenheiten gem. Punkt 15 verletzt.
16. Das geistige Eigentum von EuroPos
16.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von EuroPos beigestellt oder durch deren überwiegenden Beitrag entstanden sind, verbleiben im geistigen Eigentum von EuroPos.
16.2. Die Verwendung, insbesondere deredien Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur- Verfügung-Stellung einschließlich der auch nur auszugsweisen Herstellung von Kopien, wie auch die Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EuroPos.
16.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen unternehmensinternen bzw. produktbezogenen Wissens Dritten gegenüber.
17. Gewährleistung
17.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe.
17.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, jedoch spätestens die Übergabe der Leistung in die Verfügungsmacht des Kunden oder sofern dieser die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Mit dem Tag, an dem die Fertigstellung dem Kunden angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme als in seine Verfügungsmacht übernommen.
17.3. Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis dieses Mangels dar.
17.4. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Die Beweislastumkehr nach ABGB binnen der ersten sechs Monate nach Übergabe ist demnach ausgeschlossen.
17.5. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche binnen angemessener Frist (bei augenscheinlichen Mängeln beträgt diese Frist spätestens 10 Werktage) am Sitz von EuroPos unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist.
17.6. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen, sofern diesem die Annahme eines Mangels objektiv vorwerfbar ist. Das diesbezügliche Ermessen obliegt EuroPos.
17.7. EuroPos ist berechtigt, jede als notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, welche im Verhältnis zum behaupteten Mangel steht. Sollte die Waren oder Warenstücke in diesem Fall unbrauchbar werden, so hat der Kunde die Kosten für die Untersuchung zu tragen, sofern sich ergibt, dass kein tatsächlicher Mangel vorliegt.
17.8. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat hierbei gem. Punkt 9. mitzuwirken.
17.9. Eine etwaige Mängelbehebung wird seitens EuroPos im Rahmen der unternehmerischen Möglichkeiten schnellstmöglich erfolgen. Zur Mängelbehebung sind seitens des Kunden zumindest drei Versuche einzuräumen.
17.10. Ein Wandlungsbegehren kann durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
17.11. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
17.12. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 9. nicht nachgekommen ist.
17.13. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke uä nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.
18. Haftung
18.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet EuroPos bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
18.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die EuroPos zur Bearbeitung übernommen haben.
18.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
18.5. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
18.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
18.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die EuroPos haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen
kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von EuroPos gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie).
18.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb auch Kontrolle und Wartung), dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.
18.9. EuroPos haftet nicht für Folgeschäden, welche durch die Nutzung der ordnungsgemäß funktionierenden und zur Verfügung gestellten Hardware entstehen.
19. Datenschutz
19.1. Für Ihre Bestellung ist die Speicherung der Bestelldaten notwendig, die auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG, BGBl. I Nr. 24/2018) und zum Zweck der ordnungsgemäßen Abwicklung und Durchführung des Bestell- und Liefervorganges von uns verarbeitet und gespeichert werden.
19.2. Hierzu werden die folgenden personenbezogenen Daten erhoben: Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Firma, Firmenzusatz, Straße, Hausnummer, Adresszusatz, Land, Bundesland, PLZ, Ort, USt-IdNr. sowie Ihre E-Mail- Adresse und Telefonnummer.
19.3. Die bei der Bestellung bekannt gegebenen Daten werden von uns gespeichert, solange das Vertragsverhältnis nicht aufgekündigt wird. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
19.4. Im Rahmen der Auftragsabwicklung und der Vertragserfüllung geben wir die personenbezogenen Daten an von uns beauftragte Dienstleister weiter, soweit dies erforderlich ist. Für die Abwicklung von Zahlungen geben wir die erhobenen Zahlungsdaten an beauftragte Kreditinstitute und gegebenenfalls an beauftragte Zahlungsdienstleister weiter.
19.5. Ferner geben wir Daten von Ihnen, zur Erfüllung unserer steuerlichen Verpflichtungen, an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weiter.
19.6. Eine weitergehende Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt oder diese durch den Kunden selbst, etwa über Nutzung des Programms von MagicINFO™ von Samsung und dadurch erfolgter Registrierung, vorgenommen wurde. Es erfolgt keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte im EU-Ausland.
19.7. Eine von Ihnen erteilte Einwilligung kann jederzeit, ganz oder nur teilweise, unter den oben angeführten Kontaktdaten widerrufen. Im Falle eines Widerrufs werden die angegebenen Daten von uns gelöscht, sofern diese nicht für andere Zwecke erforderlich sind oder nicht ausdrücklich in eine weitere Verwendung der Daten eingewilligt wurde. Ferner werden die Daten gelöscht, sofern keine rechtliche Grundlage zur weiteren Verarbeitung Ihrer Daten besteht.
19.8. Davon unberührt bleibt die Offenlegung von personenbezogenen Daten aufgrund zwingender gesetzlicher Verpflichtungen (beispielsweise im Zuge der Offenlegung gegenüber Strafverfolgungsbehörden).
19.9. Der Kunde hat die folgenden Rechte gem. DSGVO:
• Rechte auf Auskunft iSd Art 15 DSGVO,
• Recht auf Berichtigung oder Löschung iSd Art 16 und Art 17 DSGVO,
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung iSd Art 18 DSGVO,
• Recht auf Datenübertragbarkeit iSd Art 20 DSGVO,
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung iSd Art 21 DSGVO.
19.10. Die oben genannten Rechte können jederzeit, ganz oder nur teilweise, durch formloses Schreiben, ohne Angabe von Gründen postalisch oder per E-Mail an folgende verantwortlichen Stelle geltend gemacht werden: office@europos.at.
19.11. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter:
https://www.europos.at/datenschutzerklaerung/.
20. Salvatorische Klausel
20.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
20.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
21. Allgemeines
21.1. Es gilt österreichisches Recht.
21.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
21.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens EuroPos GesmbH.
21.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht.
21.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.